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Leichtathletik im Kreis Lippe |
Antragsverfahren für Straßenläufe -
Volksläufe - Walking
| Hier gibt es die Formulare | |
| Anmeldeverfahren für Volksläufe und Walking auf Kreisebene | auf offiziellem FLVW-Vordruck:
Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung - Kategorie im Anmeldeformular: Verein - Kreis - Bezirk |
| Anmeldeschluss: | 31. Oktober eines jeden Jahres für die Veranstaltungen des kommenden Jahres (solange wird der Vorjahrestermin gesichert - ab dem 1. November ist der Termin des Vorjahres für alle anderen Veranstalter frei!!! ) |
| Wo einreichen? | Beim Breitensportwart des KLA
Lippe (Axel Offel) Dieser erteilt eine schriftliche Genehmigung. (Gebühr: 10,00 €) |
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| Weitere notwendige Genehmigungen: |
Natur- und Waldläufe - Genehmigungen durch private Waldbesitzer einholen, dann an den KSB Lippe - der KSB prüft und entscheidet , ob das Forstamt und/oder das Straßenverkehrsamt zusätzliche Genehmigungen erteilen müssen. Der KSB Lippe leitet den Antrag automatisch weiter. Derzeitige Gebühren: Forstamt 25,00 € - Straßenverkehrsamt 80,00 € Stadtläufe Antrag nur an zuständige Kommune |
| Nach der Veranstaltung |
Innerhalb von 14 Tagen muss der offizielle Veranstaltungsbericht beim Breitensportwart des KLA Lippe vorliegen! Die Abgabe des Veranstaltungsberichtes gehört zu den Pflichten eines Veranstalters. Bei Fristversäumnis wird ein Ordnungsgeld von 20,00 € fällig. Veröffentlichung in den offiziellen Mitteilungen des FLVW. |
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Durchführung einer nicht genehmigten Veranstaltung |
Der Veranstalter wird mit
einem Ordnungsgeld von 75,00 € belegt. Veröffentlichung in den
offiziellen Mitteilungen des FLVW. |
| Anmeldeverfahren für Straßenläufe, Volksläufe und Walking auf Landesebene und höher |
Auf offiziellem
FLVW-Vordruck: Weitere Betreuung durch den FLV Westfalen. Gebühr: Volksläufe und
Walking: 15,00 € pauschal (ab 1.
Januar 2008) |